PURE LUXURY EXTENSION
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR HAARVERLÄNGERUNG

 

Nachstehend allgemeine Geschäftsbedinungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. 2 Angebot

Unsere Angebote sind unverbindlich. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen und Beschreibungen sind möglich. Bei unseren angebotenen Echthaar Produkten und angebotenen Verlängerungen kann es zu geringfügigen Abweichungen in Qualität und Farbe kommen.

Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch die Leistung der Anzahlung von 70% und der verbindlichen Terminvereinbarung zustande, oder der verbindlichen Terminvereinbarung .

Der Käufer hat die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Da es sich jedoch um Bestellware und nicht um Lagerware handelt, wird eine Aufwandspauschale von 50% des bestellten Warenwertes der bestellten Ware fällig.

Ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht möglich wenn die Dienstleistung ( Einarbeitung der Haare ) schon erbracht wurde.

Termine die nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, werden nach §615 BGB mit einem Ausfall von 50% der Dienstleistung berechnet, bei Beratungsterminen wird der Ausfall mit 15,00 Euro in Rechnung gestellt.

Bei Vertragsabschluss werden die AGB`s akzeptiert.

Abweichende Vereinbarungen, Abänderungen oder Ergänzungen sind nur dann rechtverbindlich, wenn sie von PURE LUXURY EXTENSION schriftlich bestätigt und firmenmäß gezeichnet werden. Mündliche Nebenabreden sind rechtunwirksam. PURE LUXURY EXTENSION ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Gechäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen.  4 Unverschuldete Behinderungen

Unverschuldete, nicht zu vertretende und nicht nur vorübergehende Behinderungen wie Streik, Betriebsstörung oder -unterbrechung, höhere Gewalt etc. berechtigen PURE LUXURY EXTENSION von übernommenen Verpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten; in solchen Fällen kann der Kunde weder Erfüllung noch Schadenersatz oder Nachlieferung verlangen. 5 Gewährleistung und Haftung

Für berechtigte Mängelrügen steht PURE LUXURY EXTENSION innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen von 14 Tagen ein.

Mängelrügen haben den Mangel nach Art und Umfang so deutlich zu beschreiben und sind schriftlich zu erfolgen, dass der Grund der Beanstandung erkennbar ist. Bei begründeten ordnungsgemäß gerügten Mangel ist PURE LUXURY EXTENSION nach eigener Entscheidung zum Umtausch der Ware oder zur Ausbesserung/Nachbesserung ( von mind. 3x)  der Haarextensions oder zur Nachlieferung des Fehlenden innerhalb angemessener Frist berechtigt.

Der Kunde steht immer in der Beweispflicht.

Ausgenommen von Personenschäden und Schäden, die aufgrund des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften entstanden sind, haftet PURE LUXURY EXTENSION dem Kunden nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.

Der Kunde ist verpflichtet, für die einstweilige schonende Aufbewahrung der beanstandeten Ware zu sorgen. Im Falle der nicht ordnungsgemäßen Haarpflege oder Haarbehandlung sind Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Der Kunde hat die ordnungsgemäße Haarpflege und Haarbehandlung nachweislich durch Heimpflegeprodukte nachzuweisen.

Eine Reklamation/ Nachbesserung findet nach schriftlicher Rüge nur in den Räumen von PURE LUXURY EXTENSION statt.

Nur in besonderen Fällen werden bei Reklamation einzelne oder alle Strähnen entnommen und an den Händler eingeschickt um diese in einem Labor zu prüfen, und um auszuschließen dass die Haarverlängerung  falsch gepflegt oder falsch nachträglich chemisch behandelt wurde. Ein Ergebnis erhält PURE LUXURY EXTENSION nach ca 14 -28 Tagen. Ein unabhängiger Gutachter kann bei Unstimmigkeiten oder bestehenden Unsicherheiten ebenfalls von beiden Seiten hinzugezogen werden. Dies ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Keine Gewähleistung- oder Schadenersatzansprüche bestehen bei Veränderung der Haarfarbe, sofern diese auf eine unsachgemäße Behandlung , wie insbesondere durch die Verwendung  von PURE LUXURY EXTENSION, nicht ausdrücklich genehmigten Haarpflegemitteln, zu starke Sonneneinstrahlung bzw. Solariumeinwirkung, Umfärben, das Nichteinhalten der täglichen Pflege wie in der Pflegeanleitung beschrieben, zurückzuführen sind.

Ebenso wird keine Garantie oder Gewährleistung übernommen, wenn die Strähnen bzw. die Verbindungen umfunktioniert, z.b von Bondings auf Microringverbindung oder umgekehrt, werden.

Für mitgebrachte/ selbstgekaufte Extensions und/oder  Fremdhaarsträhnen wird keine Gewährleistung oder Garantie übernommen.

Weiters besteht keine Gewährleistungs- oder Schadensansprüche bei mechanischen Schäden jeglicher Art (z.B. auch bei nur leichter Gewaltanwendung), wie insbesondere im Falle von mit Eigenhaar ausgefallene, verlorenen oder ausgerissenen Strähnen, da dies biologisch bedingt jederzeit passieren kann.

Die Garantie ( in der Kundenkartei versehen) gilt als Kontrolle für Ihre Haarverängerung. Nur mit vollständig wahrgenommenen Terminen, den Reinigungsschnitten, sowie den für die ordnungsgemäße Pflege der Haarverlängerung erforderlichen Bezug der Pflegeprodukte, ausschließlich diese die PURE LUXURY EXTENSION empfiehlt und anbietet, ist ein Rebonden der Haarsträhnen, möglich, und gewährleistet Ihnen eine Garantie auf die Extensions (Haare und Haltbarkeit der Bondings ) während Ihrer Tragezeit.

Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass jede Art von Dauerwellen und Farbveränderungen (Oxydationsfärbung, Bleichungen, usw.) an den Haaren einen chemischen Prozess hervorrufen, der eine beträchtliche Veränderung von Struktur und Oberfläche der Extensions verursacht. Dadurch kann es zu einer Verschlechterung der Haarqualität kommen. Eine farbliche Veränderung der Extensions darf nur von für Haarverlängerung ausgebildeten Friseuren mit bis zu 6 % Wasserstoffperoxid vorgenommen werden. Blondierungen erfolgen gänzlich auf eigenes Risiko! Ansatzfärbungen des Eigenhaares sollten ebenfalls von einem Fachbetrieb ausgeführt werden.

Die Garantie entfällt gänzlich wenn die Originalarbeit von PURE LUXURY EXTENSION durch eigene Hand der Trägerin oder durch Dritte Hände verändert oder nachgearbeitet wurde ohne PURE LUXURY EXTENSION vorher nachweislich Gelegenheit gegeben zu haben eine Reklamation entgegen zu nehmen und die Arbeit nachzubessern oder bei nachweislich berechtigten Mängeln zu ersetzen. Dies gilt auch bei farblichen Veränderungen.

PURE LUXURY EXTENSION arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen. Für von Kunden nicht angegebene persönlichen Daten, Erkrankungen und Umstände, Medikamenteneinnahme, Allergien oder ähnliches wird keine Haftung übernommen. Bei Unklarheiten sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Friseur.6 Zahlung

Der Kunde hat bei  Terminvereinbarung eine Anzahlung von 70% des vereinbarten Preises zu leisten. Der Restbetrag ist anlässlich der Durchführung der Haarerweiterung zu bezahlen. Ratenvereinbarungen werden akzeptiert.

Bei Ratenvereinbarung ist eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro fällig. 7 Zusatzleistungen

Dienstleistungen wie Extensions entfernen, Rebonden, gebondete Extensions einsetzen, Microringsträhnen hochsetzen, Reinigungsschnitt, Heimpflegeprodukte ( bis auf das 1. Pflegeset) und dergleichen sind im vereinbarten Preis nicht inbegriffen und daher extra zu bezahlen.8 Echthaar Strähnenarten & Produkte

Pure Luxury, NK-EXtensions, Albanisch, Tape On und Clip In Extensions, genauso Russian Prime, sind 100% Naturhaare. Dies gilt genauso für die angebotenen russischen und indischen Rohhaaren.

Die Echthaarsträhnen für die Haarverlängerung, können zum wieder verwenden vorbereitet werden. Bei richtiger und vollständiger Heimpflege, entsprechend der Pflegeanleitung, nachweislich durch die angebotenenen Heimpflegeprodukte, und kontrolliert durch PURE LUXURY EXTENSION können Sie die Strähnen grundsätzlich noch ein- bis zweimal rebonden (wiederverwenden) lassen. Rebonding bedeutet, dass die selben Strähnen in der Regel noch ein- bis zweimal mit einem Bonding (der Verbindungsstelle) bestückt werden können, wobei bei jedem mal Rebonden die Strähnen um ca. 1- 2 cm kürzer werden. Die Periode (Tragezeit) einer Haarverlängerung kann je nach Haarwuchs und Frisur von 2 bis zu 6 Monate betragen. Nach dieser Zeit müssen die Extensions entfernt und/oder rebondet werden. Die Pflegeserie ist speziell auf die angebotenen Extensions abgestimmt und harmoniert auch mit Ihren eigenen Haaren. 

Ohne Anwendung der speziellen Pflegeprodukte, die Nachsorge bei Bondingverbindungen durch den 6 wöchigen Reinigungsschnitt, das Nicht überschreiten der Tragedauer, abgestimmt auf die Extensionsqualität und die Einarbeitungsmethode, entfällt gänzlich jeglicher Garantieanspruch.ebonding

Den Auftrag für das Rebonding geben Sie dann, wenn Sie Ihre Extensions von Ihren Haaren entfernen und wenn Sie diese Strähnen mit einem neuen Bonding versehen und wieder an Ihr Eigenhaar anmoduliert haben möchten. Dieses Service ist günstiger als der Neupreis.
Achtung, je nach Schnitt und Frisur können nicht immer alle Strähnen rebondet werden.
§ 9 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von PURE LUXURY   EXTENSION1Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Ort der Niederlassung des Salons.

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind im Falle einer Klage gegen den Salon ausschließlich die jeweils sachlich und örtlich zuständigen Gerichte am Ort der Niederlassung des Salons berufen; für Klagen gegen den Kunden aus diesem Vertrag ist das jeweils sachlich zuständige Gericht am Wohnsitz des Kunden berufen.1 Preisfestsetzung

Der Kunde bestätigt, die Regeln und Tarife für die Haarerweiterung zustimmend zur Kenntnis genommen zu haben. Der Kunde ist sich insbesondere bewusst, dass im umseitig angegebenen Preis weitere Dienstleistungen nicht eingeschlossen sind. Ausschlussklausel

Sollte eine oder mehrere aufgeführten Vereinbarungen rechtlich unwirksam sein, bleiben alle anderen Vereinbarungen davon unberührt und rechtsgültig.